Die Organe der EU

Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbständige Institutionen delegiert, welche die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten.

Insgesamt gibt es laut dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieben Organe. Neben den sieben offiziellen Organen gibt es in der EU eine Reihe weiterer Gremien, die an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt sind. Nachfolgend stellen wir den Aufbau, Organisation und die Aufgaben in Kurzform vor.

EU-Institutionen

Hüterin der Verträge

Die Europäische Kommission ist die Exekutive der Europäischen Union und fördert deren allgemeine Interessen.

Die Kommission besteht aus dem Kollegium der Kommissare aus den 27 Mitgliedstaaten, einschließlich dem Präsidenten und den Vizepräsidenten.

Präsidentin

Die Präsidentin Ursula von der Leyen steht an der Spitze der Europäischen Kommission. Gemäß den Verträgen entscheidet sie über die Organisation der Kommission und legt die Zuständigkeiten der Kommissionsmitglieder fest, wobei sie jederzeit Änderungen vornehmen kann. Sie bestimmt die politische Agenda zur Wahrung des europäischen Gemeinwohls. Die Präsidentin wurde vom Europäischen Parlament auf der Grundlage seiner politischen Leitlinien gewählt. Sie leitet die wöchentlichen Sitzungen der Kommission und bestimmt ihre politische Tagesordnung. Die Präsidentin vertritt die Kommission bei folgenden Anlässen:

  • Europäischer Rat
  • G-7- und G-20-Gipfel
  • Bilaterale Gipfel mit Nicht-EU-Ländern
  • Wichtige Debatten im Europäischen Parlament und im Rat (mit Vertretern der nationalen Regierungen)

Die Kommissare - Die politische Führung der Europäischen Kommission

Die Kommissare, von denen einer aus jedem EU-Land kommt, übernehmen während ihrer fünfjährigen Amtszeit die politische Führung der Kommission. Jedem Kommissar werden vom Kommissionspräsidenten bestimmte Politikbereiche zugewiesen. 

Die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger

Das EU-Parlament wird alle 5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in allen EU-Mitgliedstaaten direkt gewählt. Die Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt. Anteil neuer Mitglieder ist mit 61 Prozent höher als jemals zuvor. In der konstituierenden Sitzung haben die Abgeordneten den Italiener David Sassoli zum Präsidenten gewählt. Nach seinem plötzlichen Tod am 11. Januar 2022 wählte die Abgeordneten Frau Roberta Metsola zur neuen Präsidentin des Europäischen Parlaments.

Zudem wurden 14 Vizepräsidenten gewählt. Darunter sind mit Rainer Wieland von der CDU, Katarina Barley von der SPD und Nicola Beer von der FDP auch drei Deutsche.

Das Europäische Parlament ist ein wichtiges Forum für die politische Debatte und die Beschlussfassung auf Europäischen Ebene. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden direkt von den Wählern in allen Mitgliedstaaten gewählt. Das Parlament vertritt somit die Interessen der Menschen im Hinblick auf die EU-Gesetzgebung und stellt sicher, dass die Arbeitsweise der anderen EU-Organe demokratischen Grundsätzen folgt.

Gewählte Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in Hessen 2019

  • CDU: Sven Simon und Michael GAHLER
  • SPD: Dr. Udo Bullmann
  • GRÜNE: Martin Häusling
  • AfD: Christine Anderson
  • FDP: Nicola Beer
  • FREI WÄHLER:  Engin Eroglu

Über die Jahre und durch die verschiedenen Änderungen der europäischen Verträge wurden dem Parlament beträchtliche Befugnisse in Bezug auf die Gesetzgebung und den Haushalt übertragen, sodass es zusammen mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat die Richtung festlegen kann, in die sich das Projekt Europa bewegt. So hat sich das Parlament stets für die Förderung der Demokratie und Menschenrechte eingesetzt, nicht nur in Europa, sondern überall in der Welt.

Wenn Sie im Einzelnen mehr erfahren wollen, was das Parlament genau macht, wie es arbeitet und wie es zu der Institution wurde, die es heute ist, dann leiten wir Sie weiter an: www.europarl.europa.eÖffnet sich in einem neuen Fenster

Beschreibung

Der Leitfaden zum Europäischen Parlament

Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten

Im Rat kommen Minister aus allen Mitgliedsstaaten zusammen, um Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. Außerdem koordinieren sie ihre Politikbereiche. Alle auf den Ratstagungen anwesenden Minister sind befugt, „für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln“.

Überblick

  • Rolle: Stimme der Regierungen von EU-Mitgliedsstaaten, die Gesetze annehmen und die EU-Politik koordinieren.

  • Mitglieder: Minister aus jedem EU-Mitgliedsland, je nach behandeltem Politikbereich

  • Vorsitz: Jedes EU-Mitgliedsland übernimmt wechselweise den Ratsvorsitz (Präsidentschaft) für sechs Monate

  • Gegründet: 1958 (als Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)

  • Sitz: Brüssel, Belgien

Aufgaben des Rates der Europäischen Union

  • Abstimmung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission

  • Koordinierung der politischen Maßnahmen der EU-Länder

  • Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU auf Grundlage von Leitlinien des Europäischen Rates

  • Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen

  • Genehmigung des Haushaltsplans der EU gemeinsam mit dem Europäischen Parlament

Zusammensetzung

Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Er tritt in zehn verschiedenen Konfigurationen zusammen, je nach Politikbereich.

  1. Rat für Allgemeine Angelegenheiten
  2. Rat für Auswärtige Angelegenheiten
  3. Rat für Wirtschaft und Finanzen
  4. Rat für Justiz und Inneres
  5. Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  6. Rat für Wettbewerbsfähigkeit
  7. Rat für Umwelt
  8. Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport
  9. Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie
  10. Rat für Landwirtschaft und Fischerei

Zu diesen Treffen sendet jedes Mitgliedsland den jeweils für das anstehende Thema zuständigen Minister.

Wenn der Rat also zum Beispiel über Wirtschaft und Finanzen berät – der so genannte Ecofin-Rat –, kommen die Finanzminister und -ministerinnen der EU-Mitgliedsländer zusammen.

Impulsgeber

Er gehört nicht zu den Gesetzgebungsorganen der EU und erörtert oder verabschiedet daher keine EU-Rechtsvorschriften. Er bestimmt vielmehr die politische Agenda der EU; hierzu nimmt er auf seinen Tagungen jeweils „Schlussfolgerungen“ an, in denen er die zur Diskussion stehenden Themen ermittelt und die zu ergreifenden Maßnahmen vorgibt.

Mitglieder des Europäischen Rates

Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 28 EU‑Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Europäischen Kommission. Ferner nimmt der Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Tagungen des Europäischen Rates teil, wenn außenpolitische Fragen erörtert werden.

Beschlussfassung

Der Europäische Rat entscheidet in der Regel im Konsens. In besonderen Fällen, die in den EU-Verträgen dargelegt sind, entscheidet er jedoch mit Einstimmigkeit oder mit qualifizierter Mehrheit.

Der Präsident des Europäischen Rates und die Präsidentin der Kommission nehmen an den Abstimmungen nicht teil.

Rolle bei Nominierungen und Ernennungen

Dem Europäischen Rat fällt bei bestimmten Ernennungsverfahren für hochrangige EU-Funktionen eine wichtige Rolle zu. Insbesondere ist er zuständig für

  • die Wahl des Präsidenten des Europäischen Rates,
  • den Vorschlag für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission,
  • die Ernennung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
  • die offizielle Ernennung der gesamten Kommission,
  • die Ernennung des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (EZB), einschließlich des Präsidenten der EZB.

Entstehung

Der Europäische Rat wurde 1974 als informelles Forum für Gespräche zwischen den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten ins Leben gerufen. Er entwickelte rasch seine Rolle als Gremium, das die Zielvorstellungen und Prioritäten der EU festlegt.

Mit dem Vertrag von Maastricht von 1992 erhielt der Europäische Rat einen formellen Status und eine offizielle Rolle – der EU Impulse zu geben und die allgemeinen politischen Zielvorstellungen dafür festzulegen. 2009 wurde der Europäische Rat gemäß den im Vertrag von Lissabon eingeführten Änderungen eines der sieben EU-Organe.

Herrschaft des Rechts

Das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen, ist Aufgabe des Gerichtshofes der Europäischen Union (auch EuGH genannt).

Die Europäische Union beruht auf Verträgen, die Staaten freiwillig untereinander geschlossen haben. Sie erlauben es der EU, Gesetze zu erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten und umgesetzt werden müssen: Das Europarecht. Es hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Der EuGH entscheidet über Klagen von Mitgliedstaaten, Organen, natürlichen Personen oder Unternehmen (juristischen Personen).

Aufgaben des Gerichtshofs

Der Gerichtshof ist das höchste Gericht der EU. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Urteile des Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden. Der Gerichtshof wahrt auch die Grundrechte des Bürgers gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaft und seiner Organe und schützt ihn gegen Missbrauch der öffentlichen Gewalt.

Der Gerichtshof entscheidet beispielsweise aufgrund einer Klage (eines Mitgliedsstaates, eines EU-Organs, im zweiten Rechtszug auch eines Unternehmens oder eines Bürgers), ob in einem Einzelfall gegen EU-Recht verstoßen wurde ("Anwendung der Verträge"). Er entscheidet aber auch endgültig, wie strittige Texte in den Verträgen zu verstehen sind ("Auslegung der Verträge"). Der Gerichtshof gestaltet dadurch europäisches Recht fort und stellt sicher, dass das Gemeinschaftsrecht in allen EU-Ländern gleich ausgelegt wird. Damit kommt dem Europäischen Gerichtshof eine bedeutende Rolle in der Fortentwicklung der europäischen Integration zu.

Organisation

Der Gerichtshof, der seinen Sitz in Luxemburg hat, besteht aus 28 Mitgliedern, je einem Mitglied aus jedem EU-Land, die von acht Generalanwälten unterstützt werden. Nicht immer kommen alle 28 Richter (Tagung im Plenum) zusammen, um über einen Streitfall in der EU zu entscheiden. Damit die Effizienz des Gerichtshofes nicht leidet, werden Rechtssachen meist in einer "Großen Kammer" mit 15 Richtern oder durch "Kammern" mit drei oder fünf Richtern entschieden.

Schon 1989 wurde dem Europäischen Gerichtshof ein Gericht Erster Instanz beigeordnet, um den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Das "Gericht" (der früher Gericht Erster Instanz genannt wurde) besteht ebenfalls aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat. Es ist insbesondere zuständig für Klagen von Privatpersonen und für Rechtssachen im Zusammenhang mit unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen.

Die Struktur der Gerichtsbarkeit

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden veränderte Bezeichnungen aufgenommen.  Danach bezeichnet der "Gerichtshof der Europäischen Union" die Gesamtstruktur der Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Oberstes Organ der Gerichtsbarkeit ist fortan der "Gerichtshof". Das Gericht erster Instanz ist nun das "Gericht", während die dem Gericht beigeordneten Kammern, die der Bewältigung der Fülle von Klagen eingesetzt wurden, "Fachgerichte" genannt werden.

Anwalt der Steuerzahler

Der Rechnungshof prüft, ob alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und der von ihr geschaffenen Institutionen rechtmäßig sind. Er prüft des Weiteren, ob die Einnahmen und Ausgaben mit den auf den Verträgen beruhenden Zahlungsermächtigungen übereinstimmen und ordnungsgemäß erfolgen.

Der Rechnungshof sorgt außerdem für eine sparsame und effiziente Haushaltsführung. Die Prüfungstätigkeit bezieht sich zwar in erster Linie auf Mittel, für die die Kommission verantwortlich ist, aber in der Praxis werden 80 % dieser Einnahmen und Ausgaben von nationalen Behörden für die Union verwaltet.

Aufgaben - Entscheidungsgrundlagen für die anderen Organe

Der in Luxemburg ansässige Rechnungshof kann alle Organisationen, Gremien oder Unternehmen, die EU-Finanzmittel verwenden, überprüfen. Bei Bedarf führt er Kontrollen vor Ort durch.

Zusammensetzung

Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied der 28 EU-Länder. Die Mitglieder werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für drei Jahre. Zur Wahrung der Effizienz kann der Rechnungshof "Kammern" (mit jeweils nur ein paar Mitgliedern) für die Annahme bestimmter Arten von Berichten oder Stellungnahmen einrichten. Alle Mitglieder des Rechnungshofes haben in ihren Herkunftsländern Rechnungsprüfungsorganen angehört oder sind für ihr Amt besonders geeignet. Sie werden aufgrund ihrer Befähigung und Unabhängigkeit ausgewählt und dürfen neben ihrem Amt keiner anderen Tätigkeit nachgehen.

Preisstabilität im Euroraum

Die Europäische Zentralbank hat ihre Heimat seit der Gründung 1998 in Frankfurt am Main. Mit dem Vertrag von Lissabon ist sie zu einem Organ der Europäischen Union geworden.

Zusammen mit den 19 nationalen Zentralbanken der Staaten der EU, die den Euro als Zahlungsmittel bereits eingeführt haben, bildet die EZB das sogenannte Eurosystem. Zusammen mit den Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch der Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, bildet sie das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Rechtliche Grundlagen

Grundlage der gemeinsamen Geldpolitik sind der 1992 in Maastricht geschlossene Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

Ziele und Aufgaben

Vorrangiges Ziel des gesamten Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Gewährleistung der Preisstabilität im Euroraum.
Das ESZB unterstützt, soweit ohne Gefährdung der Preisstabilität möglich, die Wirtschaftspolitik in der Europäischen Gemeinschaft.

Grundlegende Aufgaben des ESZB sind u.a.:

  • Festlegung und Ausführung der Geldpolitik des Euro-Währungsgebiets
  • Durchführung von Devisengeschäften
  • Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten
  • Förderung zum reibungslosen Funktionieren der Zahlungssysteme
  • Genehmigung der Ausgabe von Banknoten innerhalb des Euroraums
  • Aufsicht über die Kreditinstitute und Kontrolle der Finanzmarktstabilität

Organe der EZB

Das Direktorium der EZB bilden der Präsident und Vizepräsident sowie vier weitere Mitglieder. Am 17.09.2019 ist Frau Christine Lagarde zur neuen Präsidentin der Europäischen Zentralbank gewählt worden. Die Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Aufgaben des Direktoriums sind die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats und die Umsetzung der Leitlinien und Entscheidungen des EZB-Rats, wobei es den nationalen Zentralbanken die notwendigen Weisungen erteilt. Zudem führt das Direktorium die laufenden Geschäfte der EZB und übt bestimmte Befugnisse aus, die vom EZB-Rat übertragen wurden.

Das wichtigste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank ist der EZB-Rat. Der EZB-Rat setzt sich aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums der EZB und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken der Staaten im Euroraum zusammen. Hauptaufgaben des EZB-Rats sind zum einen das Erlassen von Leitlinien und Entscheidungen, die zur Erfüllung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Zum anderen legt der EZB-Rat die Geldpolitik des Eurogebiets fest, was die Beschlussfassung über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem, sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung der genannten Beschlüsse beinhaltet. Der EZB-Rat tagt im Rhythmus von zwei Wochen in Frankfurt.

Der Erweiterte EZB-Rat setzt sich aus Präsident und Vizepräsident der EZB sowie den Präsidenten der nationalen Zentralbanken zusammen. In diesem Gremium sitzen Vertreter aller 28 EU-Mitgliedstaaten, d.h. auch Vertreter der Länder, die den Euro nicht eingeführt haben. Der Erweiterte Rat wird daher als ein Übergangsgremium verstanden, welches sich im Falle der Euro-Einführung aller EU-Mitgliedstaaten auflösen soll. Der Erweiterte Rat übernimmt jene Aufgaben, die ursprünglich vom Europäischen Währungsinstitut ausgeübt wurden, u.a. werden hier die Vertreter der Länder, die den Euro nicht eingeführt haben, über die Beschlüsse des EZB-Rats informiert.

Weitere Institutionen

Neben den offiziellen Organen gibt es in der EU eine Reihe weiterer Gremien, die an der Gestaltung und Umsetzung der europäischen Politik beteiligt sind.

Einbindung der organisierten Zivilgesellschaft

Brücke zwischen Europa und organisierter Zivilgesellschaft. Ein beratendes Organ, das auf europäischer Ebene die Vertretung und den Meinungsaustausch der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens sicherstellt.

Er setzt sich aus 350 Mitglieder aus den 28 EU-Mitgliedstaaten zusammen, die u.a. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Landwirte, kleine und mittlere Unternehmen, Handel und Handwerk, Genossenschaften und Vereinigungen auf Gegenseitigkeit, freie Berufe, Verbraucher, Umweltschützer, Familien, Vereine und Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit sozialer Ausrichtung vertreten. Aus Deutschland kommen 24 Mitglieder.

Der Ausschuss hat drei Hauptaufgaben:

  • Wahrnehmung einer beratenden Funktion gegenüber den drei großen Institutionen (EP, Rat, Kommission);
  • Förderung einer stärkeren Einbindung der organisierten Bürgergesellschaft in das europäische Einigungswerk; Konkretisierung und Stärkung eines bürgernahen Europa;
  • Stärkung der Rolle der Bürgergesellschaft in Ländern außerhalb der Gemeinschaft und Förderung des Dialogs mit ihren Vertretern.

In einigen Bereichen der Gesetzgebung ist eine Konsultation des Ausschusses zwingend, bevor ein neuer Rechtsakt in Kraft treten kann. Hierzu zählen vor allem die folgenden Politikbereiche:

  • Umweltpolitik
  • Regionalpolitik
  • Binnenmarkt
  • Bildung
  • Verbraucherschutz
  • Beschäftigung und Soziales

Finanzierungsbank der EU

Die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg ist die Finanzierungsbank der EU. Ihr Eigenkapital wird von den Mitgliedsstaaten der EU gestellt. Die Bank gewährt Darlehen und Bürgschaften zum Beispiel für Investitionen, die weniger entwickelte Gebiete im Binnenmarkt erschließen und neue Arbeitsplätze durch Modernisierung oder Anpassung von Unternehmen schaffen, aber auch zur Finanzierung transeuropäischer Netze oder von Anpassungsmaßnahmen in Beitrittsländern.

Sie finanziert außerdem Investitionen in Drittländern, mit denen die EU Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit geschlossen hat. Die nötigen Finanzmittel besorgt sie sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB arbeitet strikt nach Bankprinzipien, jedoch ohne Gewinnerzielung.

Die EIB hat sich im Juni 2000 mit dem 1994 gegründeten Europäischen Investitionsfonds (EIF) zur EIB-Gruppe zusammengeschlossen. Der EIF beteiligt sich an Risikokapitalfonds, die vor allem im Bereich der neuen Technologien mittleren und kleineren Unternehmen in der Gründungsphase Kapital zur Verfügung stellen. Er bietet auch Garantien für Kredite der Banken an solche Unternehmen.

Beschreibung

Dieser Flyer stellt die wesentlichen Komponenten der Nachhaltigkeit der EIB-Gruppe vor.

EU-Ombudsmann

Der Europäische Bürgerbeauftragte führt Untersuchungen auf der Basis von Beschwerden durch und berichtet über Missstände in der Verwaltungstätigkeit. Sein Mandat erstreckt sich in den Organen und Institutionen der Europäischen Union, lediglich der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz in deren Rechtsprechungstätigkeit fallen nicht in sein Mandat.

Er übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit aus und darf von keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen. Die Amtszeit der Europäischen Bürgerbeauftragten entspricht der Amtszeit des Europäischen Parlaments von 2014 bis 2019. Frau Emily O'Reilly wurde im Juli 2013 zur Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt und trat am 1. Oktober 2013 ihr Amt an. Die Autorin und ehemalige Journalistin wurde 2003 die erste weibliche Ombudsfrau von Irland und Beauftragte für Informationsfreiheit. 2007 wurde sie außerdem zur Beauftragten für Umweltinformationen ernannt.

Wie beschwert man sich?

Jeder Unionsbürger bzw. jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedsstaat kann sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Fax oder E-Mail beschweren. Ein Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten erhältlich und kann ebenso von der Webseite des Bürgerbeauftragten heruntergeladen werden.

Befugnisse

Der Bürgerbeauftragte hat weitreichende Untersuchungsbefugnisse. Die Gemeinschaftsorgane und -institutionen sind verpflichtet, ihm die angeforderte Information zur Verfügung zu stellen und ihm Zugang zu den entsprechenden Akten zu gewähren. Die Mitgliedsstaaten müssen ihm ebenso diejenigen Informationen bereitstellen, die zur Klärung von Missständen in der Verwaltungstätigkeit beitragen könnten. Falls der Fall nicht während der Ermittlungen zufriedenstellend gelöst werden kann, wird der Bürgerbeauftragte versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, welche den Missstand behebt und den Beschwerdeführer zufrieden stellt. Falls der Schlichtungsversuch scheitern sollte, kann der Bürgerbeauftragte eine Empfehlung abgeben, um den Fall zu lösen. Falls das Organ diese Empfehlungen nicht annimmt, kann der Bürgerbeauftragte dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht dazu vorlegen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Broschüre "Der Europäische Bürgerbeauftragte - Kann er Ihnen helfen?", welche ein Beschwerdeformular beinhaltet, ist im Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten erhältlich. Der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament alljährlich seinen Jahresbericht vor. Der Jahresbericht wird in alle offiziellen Sprachen der Union übersetzt. Im Internet findet sich ebenso eine Webseite des Bürgerbeauftragten, welche ausführliche und aktuelle Informationen zu seinen Tätigkeiten beinhaltet. Hier können Sie auch die Jahresberichte einsehen und herunterladen. Schließlich besucht der Bürgerbeauftragte offiziell alle Mitgliedsländer, was ihm ermöglicht, seine Arbeit direkt den Bürgern vorzustellen.

Unabhängige Behörde auf EU-Ebene

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat dafür zu sorgen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Maßgeblich ist dabei nicht zuletzt das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten, wie es in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert ist.

Das Amt des Europäischen Datenschutzbeauftragten wurde 2001 auf der Grundlage von Artikel 286 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft geschaffen. 

Der Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung ernannt. Er ist bei seiner Tätigkeit völlig unabhängig und darf keinerlei Weisungen einholen oder entgegennehmen. Im Jahr 2009 wurde Peter Hustinx als Europäischer Datenschutzbeauftragter wiedergewählt. Stellvertretender Datenschutzbeauftragter ist seitdem Giovanni Buttarelli. 

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine relativ neue, aber zunehmend einflussreiche, unabhängige Aufsichtsbehörde, die die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Einrichtungen und Organe der EU überwacht, in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend tätig ist und mit vergleichbaren Behörden zusammenarbeitet, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.

Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass ihr Recht auf Datenschutz durch den Missbrauch Ihrer personenbezogenen Daten durch ein Organ oder eine Einrichtung der Gemeinschaft verletzt wurde, können Sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einlegen. Wenn der Beauftragte nach Prüfung Ihrer Eingabe eine Verletzung feststellt, so kann er beispielsweise das anweisen, Ihre widerrechtlich verarbeiteten personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu sperren, zu löschen oder zu vernichten. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, den Gerichtshof anzurufen.

Beschreibung

Die Broschüre ist an die breite Öffentlichkeit gerichtet und enthält Informationen über die Kompetenzen und Aufgaben des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).